Gerichtsstab,
Zeichen der richterlichen Gewalt und Würde, ward vormals insbesondere bei Hegung des peinlichen Halsgerichts gebraucht, der Richter »stabte« den Eid, indem er ihn auf den Gerichtsstab leisten ließ, und nach der peinlichen Gerichtsordnung von 1532 wurde der Gerichtsstab nach Verlesung eines Todesurteils zerbrochen;
daher der Ausdruck »den Stab über jemand brechen«.
Zum Duden
Nr. | Ergebnis | Gerichtsstab |
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1 | Stab, der; -[e]s, Stäbe [mhd. stap, ahd. stab, eigtl. = der Stützende, steif Machende; 2: ... |