Gerichtssp
rache,
s. Geschäftssprache.
Gerichtssprache
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Gerichtssprache,
s. Geschäftssprache.
Geschabte Manier - Ges
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Seite 7.202.Geschäftssteuer - Gesc
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Seite 7.203.diejenige Sprache, [* 4] in welcher Geschäfte, insbesondere bei Behörden, abgemacht werden. Im Mittelalter war das Latein die allgemeine ¶
in der Diplomatie war es bis in die neueste Zeit zumeist die französische. Jetzt ist die betreffende Landessprache auch in der Diplomatie die Geschäftssprache, und es kann sich derselben jede Regierung zu ihren Äußerungen bedienen, muß jedoch die Mitteilungen andrer Regierungen ebenfalls in deren Sprache entgegennehmen. In Staaten mit Bevölkerung [* 6] verschiedener Nationalitäten gibt die Wahl der Geschäftssprache leicht zu Klagen Anlaß, so in Österreich [* 7] und in den preußisch-polnischen Landesteilen.
Nach der Wiedervereinigung von Elsaß-Lothringen [* 8] mit dem Deutschen Reich wurde die amtliche Geschäftssprache geregelt durch Gesetz vom § 14, Gesetz vom und Gesetz vom Für die Verhandlungen des Landesausschusses für Elsaß-Lothringen insbesondere wurde durch Reichsgesetz vom die deutsche Sprache als Geschäftssprache erklärt. Nachdem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§ 186 ff.) ist die Gerichtssprache die deutsche, doch ist nötigen Falls, wenn Personen beteiligt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ein Dolmetsch zuzuziehen.