Gerichtspe
rsonen,
Bezeichnung für die berufsmäßig und ständig einem Gericht zugehörigen Personen.
Die deutschen
Justizgesetze rechnen zu den Gerichtspe
rsonen nicht bloß den
Richter (s. d.), sondern auch den
Gerichtsschreiber (s. d.),
während
Schöffen und
Geschworne zu den Gerichtspe
rsonen im
Sinn der Prozeßgesetze nicht gehören.