Gerichtsordnung,
ausführliches Gesetz, welches in umfassender Weise die Organisation und das Verfahren der Gerichte regelt. Die wichtigsten Gerichtsordnungen des gemeinen Rechts waren für den Zivilprozeß die Kammergerichtsordnungen von 1495 und 1555 und für den Kriminalprozeß die von Kaiser Karl V. auf dem Reichstag zu Regensburg 1532 als Gesetz angenommene, von dem fränkischen Freiherrn v. Schwarzenberg entworfene peinliche Halsgerichtsordnung (Carolina, C. C. C., d. h. Constitutio criminalis Carolina).
Für das Deutsche Reich sind jetzt die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren durch die Reichsjustizgesetze und zwar durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom die Zivilprozeßordnung vom die Strafprozeßordnung vom und die Konkursordnung vom geregelt, welche in Kraft traten. Dazu kamen dann noch das Gerichtskostengesetz vom die Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher vom die Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige vom die Rechtsanwaltsordnung vom und die Gebührenordnung für Rechtsanwalte vom Vgl. Gericht.