Gerichtsor
dnung,
ausführliches
Gesetz, welches in umfassender
Weise die
Organisation und das
Verfahren der
Gerichte
regelt. Die wichtigsten Gerichtsor
dnungen des gemeinen
Rechts waren für den
Zivilprozeß die Kammergerichtsor
dnungen von 1495 und 1555 und
für den
Kriminalprozeß die von
Kaiser
Karl V. auf dem
Reichstag zu
Regensburg
[* 2] 1532 als
Gesetz angenommene, von dem fränkischen
Freiherrn v.
Schwarzenberg entworfene
peinliche Halsgerichtsordnung
(Carolina, C. C. C., d. h.
Constitutio criminalis Carolina).
Für das Deutsche Reich [* 3] sind jetzt die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren durch die Reichsjustizgesetze und zwar durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom die Zivilprozeßordnung vom die Strafprozeßordnung vom und die Konkursordnung vom geregelt, welche in Kraft [* 4] traten. Dazu kamen dann noch das Gerichtskostengesetz vom die Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher vom die Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige vom die Rechtsanwaltsordnung vom und die Gebührenordnung für Rechtsanwalte vom Vgl. Gericht.