Gerichtshof,
Bezeichnung eines höhern Gerichts, z. B. eines Schwurgerichts.
Offiziell ist eine solche Bezeichnung nicht mehr üblich.
16 Wörter, 135 Zeichen
Bezeichnung eines höhern Gerichts, z. B. eines Schwurgerichts.
Offiziell ist eine solche Bezeichnung nicht mehr üblich.
Nr. | Ergebnis | Gerichtshof |
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1 | ****** | Ge|richts|hof, der: 1. →Gericht höherer Instanz: der Europäische G. 2. (früher) →Gericht mit mehreren Richtern: ... |