Gerichtsfolge
,
s. v. w. Gerichtsfronen;
auch die ehedem diese
Fronen verrichtende
Mannschaft (z. B. die Gerichtsfolge
aufbieten)
oder die Gerichtsdienerschaft;
auch gleichbedeutend mit Nacheile (s. d.).
Gerichtsfolge
22 Wörter, 192 Zeichen
Gerichtsfolge,
s. v. w. Gerichtsfronen;
auch die ehedem diese
Fronen verrichtende
Mannschaft (z. B. die Gerichtsfolge
aufbieten)
oder die Gerichtsdienerschaft;
auch gleichbedeutend mit Nacheile (s. d.).