Gerber
363 Wörter, 2'739 Zeichen
Gerber,
Gerber,
1) Ernst Ludwig, Musikhistoriker, geb. zu Sondershausen, [* 3] studierte in Leipzig [* 4] anfänglich Jura, später hauptsächlich Musik, kehrte 1775 nach Sondershausen zurück und starb daselbst als Hoforganist. Er ist besonders bekannt als Verfasser des »Historisch-biographischen Lexikons der Tonkünstler« (Leipz. 1790-92; neue Bearbeitung, das. 1812-14, 4 Bde.), welches noch gegenwärtig zu den wertvollsten lexikographischen Hilfsmitteln gehört.
2) Karl Friedrich von, vorzüglicher Rechtsdogmatiker, Publizist und Staatsmann, geb. zu Ebeleben im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, empfing seine Schulbildung auf dem Gymnasium zu Sondershausen und studierte seit 1840 in Leipzig und Heidelberg, [* 5] wo er bereits 1843 den juristischen Doktorgrad erwarb. Nachdem er in seiner Heimat ein Jahr praktisch thätig gewesen war, trat er 1844 in Jena [* 6] als Privatdozent auf und wurde 1846 zum außerordentlichen Professor ernannt. In demselben Jahr erschien seine grundlegende Schrift »Das wissenschaftliche Prinzip des gemeinen deutschen Privatrechts« (Jena 1846), worin er die Dogmatik des deutschen Privatrechts neu zu begründen suchte. 1847 folgte er einem Ruf als ordentlicher Professor des deutschen Rechts nach Erlangen [* 7] an Laspeyres' Stelle.
Dort vollendete er das bahnbrechende »System des deutschen Privatrechts« (Jena 1848-19, 2 Abtlgn.; 15. Aufl. 1886). 1851 ging er als Professor und Nachfolger v. Wächters als Kanzler der Universität nach Tübingen [* 8] und erhielt damit zugleich einen Sitz in der württembergischen Kammer der Abgeordneten. 1857-61 vertrat er Württemberg [* 9] auf den Nürnberger und Hamburger Konferenzen zur Entwerfung eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs. 1862 übernahm er eine ordentliche Professur und die Stelle eines Oberappellationsrats in Jena.
Ostern 1863 als Professor des deutschen Privat-, Staats- und Kirchenrechts nach Leipzig berufen, war er 1867 in dem konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes unter den ersten, welche sich der neuen Ordnung rückhaltlos anschlossen. 1871 fungierte er als Präsident der ersten Landessynode in Sachsen, [* 10] und 1. Okt. d. J. wurde er mit der Leitung des sächsischen Kultusministeriums betraut. Von seinen Schriften sind noch zu nennen: »Zur Charakteristik der deutschen Rechtswissenschaft« (Tübing. 1851);
»Über öffentliche Rechte« (das. 1852);
»Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrechts« (Leipz. 1865, 3. Aufl. 1889);
»Die Ordinarien der Juristenfakultät zu Leipzig« (anonym, das. 1869);
»Gesammelte juristische Abhandlungen« (Jena 1872).
Mit Jhering begründete er 1856 die »Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts«.