Gens
(lat.), die Genossenschaft derer, welche durch gemeinsame Abstammung miteinander verbunden sind. Zu Rom [* 3] bildeten die Gentes die Unterabteilungen der Kurien und den eigentlichen Stamm des römischen Volkes, und außer ihnen gab es in der ¶
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ältesten Zeit des Staats keine wahren Vollbürger. Sie waren die Patres oder Patricii, an welche sich der übrige Teil der Bewohnerschaft Roms als Hörige oder Klienten anschloß. Nachdem aber durch die Unterwerfung zahlreicher benachbarter Städte sich ein neuer Stand, der der Plebejer, gebildet hatte, und nachdem dieser durch die Verfassung des Servius Tullius zum Rang von Staatsbürgern emporgehoben worden war, traten auch unter den Plebejern Gentes hervor, wiewohl man diese nicht mehr wie die frühern als eine Unterabteilung der Kurien anzusehen hat.
Daher erkannten auch die Patrizier diese neuern Gentes nicht als ebenbürtig an. Die Genossen einer Gens
hießen Gentiles
und ihr Verhältnis zu einander Gentilität. Das Zeichen, daß man einer Gens
angehöre, war das Nomen gentilicium, der Geschlechtsname
(der immer mit -ius endigt), z. B. Fabricius, Valerius, Claudius etc. Diesem vorgesetzt wurde zur Bezeichnung des Individuums
das Praenomen, der Vorname; manche Gentes hielten gewisse Vornamen vorzugsweise fest, andre schlossen sie
ganz aus.
Ferner aber spalteten sich die Gentes meist in Familien, welche zu ihrer Unterscheidung noch einen besondern Beinamen (cognomen) führten, welcher dem Nomen gentile als dritter Name nachgesetzt wurde. So war z. B. Scipio Beiname der Cornelier, Piso der Calpurnier etc. Mit der Gentilität waren auch gewisse Rechte und Pflichten (jura gentium oder gentilitatis) verbunden, unter denen die Teilnahme an den gemeinsamen Opfern (sacra gentilicia oder, im Gegensatz zu den vom Staat begangenen Opfern, sacra privata genannt) hervorzuheben ist.
Jede Gens
nämlich hatte jährlich wiederkehrende Festtage (feriae gentiliciae), an welchen sie sich vereinigte, um
der Schutzgottheit der Gens
unter der Aufsicht der Pontifices besondere Opfer (sacrificia gentilicia oder
anniversaria) darzubringen. Die Gentilen beerbten denjenigen ihrer Geschlechtsgenossen, welcher ohne Testament und Erben starb.
Damit hängt zusammen, daß sie das Recht hatten, einen ihrer Genossen, der als Verschwender oder geisteskrank sein Vermögen
nicht selbst verwalten konnte, unter ihre Cura oder Tutela zu nehmen. Die Gentilität ging verloren durch
Capitis deminutio (s. d.) und wurde verändert durch Arrogation und Adoption (s. d.), wobei man die Rechte und Pflichten der einen
Gens
aufgab, um die einer andern Gens zu übernehmen. Unter den Kaisern verlor die Gentilität ihre Bedeutung.