Genossenschaft
,
im weitern
Sinn s. v. w.
Verein,
Gesellschaft (s. d.), in der Rechtssprache insbesondere Bezeichnung
für die
Körperschaften des deutschen
Rechts, welche keine Gemeinwesen (universitates) im römisch-rechtlichen
Sinn sind, wie
Markgenossenschaften,
Gilden,
Gewerkschaften etc.;
meist schlechthin zur Bezeichnung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (s. Genossenschaften) gebraucht.