Generalvol
lmacht
(Mandatum generale), der einer Person erteilte Auftrag zur Vertretung einer andern in allen rechtlichen Angelegenheiten der letztern, soweit eine solche überhaupt zulässig ist.
Manche rechtliche Handlungen, wie namentlich die Ableistung eines Eides, können nämlich nicht durch Stellvertreter vorgenommen werden.
Auch die
Urkunde, welche über eine
solche generelle Vollmachtserteilung ausgestellt wird, heißt Generalvol
lmacht. Die
Unterschrift des Ausstellers ist hier regelmäßig gerichtlich
oder notariell zu beglaubigen (s.
Mandat).