Generalpro
kurator
(Procureur général), der erste der bei den französischen Obergerichten (den Appellationshöfen und dem Kassationshof) angestellten Beamten (gens du parquet), welche das Interesse ¶
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des Gesetzes in öffentlichen und Privatangelegenheiten zu wahren haben. Sein Wirkungskreis ist nicht bloß der eines öffentlichen
Anklägers, sondern erstreckt sich auch auf die bürgerliche Rechtspflege und die freiwillige Gerichtsbarkeit; auch hat er
die Oberaufsicht über Anwalte, Notare, Gerichtsvollzieher, Gefängnisse etc. In Österreich
[* 4] führt der Generalpro
kurator die staatsanwaltschaftliche
Vertretung in den vor den Kassationshof zu Wien
[* 5] gehörigen Sachen. Ihm unterstehen die Oberstaatsanwalte
und Staatsanwalte an den Gerichten zweiter und erster Instanz. In Deutschland
[* 6] führt der mit dem Amte der Staatsanwaltschaft an
dem höchsten Gerichtshof (Reichsgericht) betraute Beamte den Titel »Oberreichsanwalt«, welchem mehrere Reichsanwalte beigegeben
und unterstellt sind (s. Staatsanwalt).