Generalpachter
(Fermiers généraux), in Frankreich die Spekulanten, welche (gleich den publicani des Römerreichs) gegen Zahlung einer Pauschsumme die Staatsgefälle einzogen und den Überschuß als ihren Gewinn behielten. Schon Philipp der Schöne hatte, um die Staatseinnahmen zu erhöhen und schneller Geld zu erhalten, mehrere Zölle verpachtet. Seit Franz I., der 1546 die Salzsteuer in Pacht gab, wurde die Einrichtung eine stehende. Bald kam nun eine indirekte Abgabe nach der andern in die Hände von Privatpersonen, die aus diesem Handel mit dem Staatsvermögen enormen Gewinn zogen.
Sully schob die seitherigen Pachter beiseite, fügte zu den bis dahin verpachtet gewesenen Gefällen noch andre und gab sie den Meistbietenden, welche Spekulation denn auch die Einnahme der Krone um 1,800,000 Mk. erhöhte. 1728 vereinigte man alle Einzelverpachtungen in eine »Finance générale« und gab sie alle sechs Jahre an eine Finanzgesellschaft, die dem Finanzminister untergeordnet war, welcher meist einen beträchtlichen Anteil am Gewinn erhielt. Schon Sully schätzte den Gewinn, der in die Tasche der Pachter floß, auf jährlich 90 Mill. Mk. Die Pachtsumme, welche 1789 von 44 Pachtern an den Staat entrichtet wurde, betrug 138 Mill. Mk. Diese 44 Leute hatten zum Behuf der Eintreibung der Gefälle ein eignes Finanzkollegium errichtet, unter dem elf Deputationen thätig waren. Was vor allem die Nation mit Haß gegen die Generalpachter erfüllte, war die Härte, mit der die Gefälle ohne Rücksicht auf Notstände und Unglücksfälle eingetrieben und vermehrt, und die Art, wie sie von den Generalpachtern, meist Faulenzern und Kreaturen des Hofs, vergeudet wurden. Das Volk nahm beim Ausbruch der Revolution schreckliche Rache; nur wenige Generalpachter retteten Leben und Vermögen. Die Nationalversammlung hob 1790 die Einrichtung auf.