Generalkom
mando,
in Deutschland [* 3] und Österreich [* 4] oberste militärische Kommando- und Verwaltungsbehörde eines Armeekorps, bez. eines Korpsbezirks.
An der Spitze steht der kommandierende General, ihm zur Seite ein Stab [* 5] mit einem Chef des Generalstabs (Oberst), der in besondern Fällen an Stelle des Kommandierenden selbständig Anordnungen treffen kann.
Für
das mobile
Armeekorps wird der
Stab verstärkt, im Korpsbezirk aber ein stellvertretendes Generalkom
mando neu errichtet.
Das hat den Oberbefehl über alle im Korpsbezirk befindlichen Truppen, Festungen, militärischen Fabriken, Schulen etc.