Generalint
endant,
beim Militär der mit der Oberleitung des Verpflegungswesens beauftragte Offizier oder Beamte, in Deutschland [* 3] nur im Krieg: der Chef der Feldintendantur (s. Etappe).
In
Österreich
[* 4] ist Generalint
endant
Charge der Vorsteher
zweier Abteilungen des
Kriegsministeriums. In andern
Staaten heißt auch der Oberaufseher über
Magazine, Häfen etc. Dann ist
Generalint
endant eine obere
Hofcharge (s.
Hof),
[* 5] wie z. B. Generalint
endant der Hofmusik, der
Theater
[* 6] u. dgl.