Generalinspektion,
im deutschen Heere eine ständige Behörde, der die obere Leitung der Angelegenheiten einer Waffe, einer Branche u. s. w. unterstellt ist. So besteht eine Generalinspektion der Fußartillerie, eine Generalinspektion des Ingenieurkorps und der Festungen, eine Generalinspektion des Militärerziehungs- und Bildungswesens. Jeder Generalinspektion steht ein Generalinspecteur vor, dem ein Stab von Adjutanten beigegeben ist. Im Kriege wird außer den genannten noch ein Generalinspecteur des Etappen- und Eisenbahnwesens ernannt. (S. Etappenlinien.) In andern Staaten, z. B. in Frankreich, heißt Generalinspektion die zu bestimmten Zeiten sich wiederholende Inspizierung der Truppenabteilungen und Militäretablissements; die hierzu beorderten