Generalinspektion,
in Deutschland oberste Behörde für die Artillerie, für das Ingenieur- und Pionierkorps und die Festungen sowie für das Militärerziehungs- und Bildungswesen. An der Spitze steht je ein Generalinspekteur im Rang eines kommandierenden Generals; sein Stab ist nach der Größe des Wirkungsbereichs verschieden. Die hat nur für die Ausrüstung und Ausbildung der ihr unterstellten Truppen zu sorgen; im Krieg sind die letztern den Generalkommandos oder Belagerungskorps etc. unterstellt. Die Generalinspekteure selbst sind dem großen Hauptquartier zugeteilt. Bei der Mobilmachung wird ein Generalinspekteur des Etappen- und Eisenbahnwesens ernannt, s. Etappe. In Österreich gibt es je einen Generalinspektor für Artillerie, Genie, Kavallerie und Train. Erzherzog Albrecht hat dort den Titel als Generalinspektor des k. k. Heers.