Generalien
(lat. Generalia), allgemeine Angelegenheiten im
Gegensatz zu den Spezialien oder Spezialsachen, insbesondere
bei einer Behörde diejenigen Angelegenheiten, welche den
Dienst im allgemeinen anbetreffen, und worüber
Generalakten ergehen,
im
Gegensatz zu den einzelnen Angelegenheiten, die in den Geschäftskreis der betreffenden Behörde gehören, und die in
Spezialakten behandelt werden. Generalien
(Generalfragen) nennt man auch die allgemeinen
Fragen (über Vor- und Zunamen,
Alter,
Konfession,
Stand oder
Gewerbe, Wohnort), welche eine
Person bei ihrer öffentlichen
Vernehmung vorerst zu beantworten hat, bevor auf die
Sache selbst eingegangen wird.
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Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Generalĭen
(lat. generalĭa), allgemeine Angelegenheiten, im Gegensatz zu Specialsachen;
auch die allgemeinen Fragen (über Alter, Stand u. s. w.), welche einer Person bei der gerichtlichen Vernehmung zunächst vorgelegt werden, bevor auf die Sache selbst eingegangen wird.