Generalhufenschoß,
eine durch Friedrich Wilhelm Ⅰ. in Ostpreußen eingeführte Abgabe, welche eine gerechtere Verteilung der Steuer herbeiführen und an Stelle der vielen ständischen eine einzige Grundsteuer setzen sollte, wobei der adlige Grundbesitz erheblich stärker belastet, der mittlere und kleinere entlastet wurde.
Bei der Besitzergreifung Westpreußens durch Friedrich Ⅱ. wurde der Generalhufenschoß auch hier eingeführt.