hoher Staatsbeamter, dem entweder die bürgerliche
Verwaltung allein (wie in
Algerien)
[* 2] oder zugleich
der Oberbefehl über alle in seinem Gebiet vorhandenen Streitkräfte
übertragen wird, wie in
Britisch-
und
Niederländisch-Indien, in
Kanada und auch in
Deutschland,
[* 3] wo aber Generalgouverneure und zwar aus den
Generalen nur in Kriegszeiten
oder bei drohenden
Unruhen ernannt werden (wie 1870).
in Deutschland ein General, der in Kriegszeiten oder bei drohenden Unruhen den
Oberbefehl über ein bestimmtes Gebiet (z. B. eine eroberte Provinz) und alle darin stehenden Streitkräfte erhält. – Ähnliche
territoriale Bedeutung hat dieser Titel auch in den andern Armeen. – In Rußland steht ein Generalgouverneur (fast immer ein General) an der
Spitze der ganzen Verwaltung einer Gruppe von mehrern Gouvernements; nicht zu verwechseln hiermit ist die
Stellung der Oberbefehlshaber der
großen Militärbezirke; dieselben können allerdings neben ihrem militär.
Kommando auch Generalgouverneur des betreffenden Gebietes sein.