Generalgou
verneur,
in
Deutschland
[* 2] ein
General, der in Kriegszeiten oder bei drohenden
Unruhen den
Oberbefehl über ein bestimmtes Gebiet (z. B. eine eroberte
Provinz) und alle darin stehenden Streitkräfte erhält. – Ähnliche
territoriale Bedeutung hat dieser
Titel auch in den andern
Armeen. – In
Rußland steht ein Generalgou
verneur (fast immer ein
General) an der
Spitze der ganzen
Verwaltung einer Gruppe von mehrern Gouvernements; nicht zu verwechseln hiermit ist die
Stellung der Oberbefehlshaber der
großen Militärbezirke; dieselben können allerdings neben ihrem militär.
Kommando auch Generalgou
verneur des betreffenden Gebietes sein.