Generalgou
verneur,
hoher Staatsbeamter, dem entweder die bürgerliche
Verwaltung allein (wie in
Algerien)
[* 2] oder zugleich
der Oberbefehl über alle in seinem Gebiet vorhandenen Streitkräfte
übertragen wird, wie in
Britisch-
und
Niederländisch-Indien, in
Kanada und auch in
Deutschland,
[* 3] wo aber Generalgou
verneure und zwar aus den
Generalen nur in Kriegszeiten
oder bei drohenden
Unruhen ernannt werden (wie 1870).
In Rußland steht dauernd ein an der Spitze jedes der großen Militärbezirke.