Generalgewaltiger
(Generalprofoß), in den Söldnerheeren der oberste, mit Handhabung der Polizei und mit dem Recht über Leben und Tod beauftragte Offizier.
111 Wörter, 804 Zeichen
(Generalprofoß), in den Söldnerheeren der oberste, mit Handhabung der Polizei und mit dem Recht über Leben und Tod beauftragte Offizier.