Generaldep
ositorium,
s. Depositenwesen.
Generaldepositorium
3 Wörter, 40 Zeichen
Generaldepositorium,
s. Depositenwesen.
(Deposĭta, lat.), hinterlegte Sachen, namentlich Gelder (Depositengelder) und sonstige Wertobjekte, welche bei einer amtlichen Stelle, einem Bankier oder bei einer Depositenbank (s. d.) hinterlegt sind.
Das von einem Bankgeschäft über die hinterlegten Gelder eröffnete Konto wird Depositen- (Deposito-) Konto genannt.
Die Bescheinigung über eine stattgehabte Hinterlegung (s. d.) heißt Depositen- (Deposital-, Depot-) Schein.
Öffentliche Kassen, welche zur Entgegennahme von Depositen bestimmt sind, werden Depositenkassen genannt (s. Hinterlegung).
Nr. | Ergebnis | Depositen |
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1 | ****** | De|po|si|ten <Pl.> [zu lat. depositum; →Depositum] (Bankw.): Einlagen, Gelder, die als kurz- od. mittelfristige ... |