Generalauditeur
,
in mehrern Heeren der Chef der Militärjustizverwaltung, in andern Armeen nur die höchste Charge der Auditeure (s. d.), d. h. der Militärjustizbeamten.
Ersteres ist in Preußen, [* 3] das nur einen hat, der Fall;
derselbe präsidiert dem Generalauditoriat (s. d.).
Letzteres gilt für
Österreich-Ungarn,
[* 4] das im Friedensstande des stehenden
Heers fünf Generalauditeur
zählt, von denen einer Vorstand
der vierten
Abteilung des Reichskriegsministeriums ist, während drei Referenten beim Obersten Militärgerichtshofe sind und
einer als Kanzleidirektor und Referent beim Militärobergericht fungiert.