Generalanwalt
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der erste engl. Kronanwalt, s. Attorney General. ^[= (spr. ättörnidschénnörräll), erster der beiden engl. Kronanwälte; der zweite führt den ...]
Generalanwalt
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Generalanwalt,
der erste engl. Kronanwalt, s. Attorney General. ^[= (spr. ättörnidschénnörräll), erster der beiden engl. Kronanwälte; der zweite führt den ...]
Attis - Attrappe
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Seite 52.67.General (spr. ättörnidschénnörräll), erster der beiden engl. Kronanwälte; der zweite führt den Titel Solicitor General. Beide sind fast immer Mitglieder des Hauses der Gemeinen und haben dort Interpellationen zu beantworten und über Gesetzentwürfe Auskunft zu geben, wenn es sich um technisch-jurist. Fragen handelt. Sie sind neben dem Lord Chancellor (s. d.) die jurist. Berater der Regierung und üben außerdem eine Reihe ihnen durch besondere Gesetze zugewiesener Funktionen aus, z. B. darf eine Strafklage wegen Bestechung von Mitgliedern öffentlicher Behörden auf Grund der Public Bodies Corrupt Practices Act von 1889 nicht ohne Genehmigung eines der beiden Beamten stattfinden.
Bei Prozessen, in welchen der Fiskus Partei ist, ist einer der beiden stets leitender Advokat für denselben. Bei jedem Ministerwechsel treten sie ab; sie gehören zu den Mitgliedern der Regierung, welche als Minister bezeichnet werden, ohne zum Kabinett zu gehören. Beim Antritt ihres Amtes werden sie in den Ritterstand erhoben. Sie müssen Baristers (s. d.) sein und werden nach ständigem Gebrauch aus Queen's Counsel (s. d.) gewählt. Sie dürfen ihre Praxis fortsetzen. Der Attorney General gilt als das Haupt des Advokatenstandes.