Gemeindeum
lagen
(Gemeindeauflagen, -Steuern) heißen wegen ihrer besondern Form der Veranlagung (Umlegung, Verteilung einer gegebenen Summe nach bestimmten Maßstäben auf die einzelnen Mitglieder) kommunale Repartitionssteuern, oft auch die direkten, insbesondere die in Form von Zuschlägen zu den Staatssteuern erhobenen, Gemeindesteuern schlechthin im Gegensatz zu den Steuern als Staatsabgaben.