Gelobt
sei
Jesus Christus, in katholischen Gegenden der
Gruß, welcher beantwortet wird mit: Von nun an bis in
Ewigkeit.
Während
Sixtus V. jedem, der sich dieses
Grußes bediente, einen 50tägigen
Ablaß verhieß, steigerte
Benedikt XIII. 1728 die
Kraft
[* 2] dieses
Erlasses der Fegfeuerstrafen auf 200
Tage. Auch versprach man dem, der in der Sterbestunde
sich dieses
Grußes bedienen werde, 2000 Jahre
Ablaß. Da nun im Salzburgischen auch die
Spieler und Säufer durch das Hersagen
dieser
Worte den
Ablaß zu gewinnen hofften, erklärten die heimlichen
Protestanten daselbst sich gegen den
Gebrauch dieses
Grußes.
Gegen alle, die das »Gelobt
etc.«
als
Gruß zu gebrauchen sich weigerten, ging der
Erzbischof von
Salzburg,
[* 3] Leop.
Ant.,
Freiherr v.
Firmian, seit
1729 mit den empörendsten
Maßregeln vor.