Geißelungen
kamen zunächst auf als Strafmittel zur Züchtigung von Verbrechern, namentlich auch als kirchliche Strafe in den Klöstern. Als es später in der christl. Kirche für verdienstlich gehalten wurde, den Leib als den Sitz der Sünde möglichst zu kasteien und besonders im Ertragen solcher Schmerzen Christo und den Märtyrern nachzufolgen, verbreiteten sich diese Geißelungen, von manchen Kirchenmännern, wie z. B. Petrus Damiani (s. d.) empfohlen, aus den Klöstern auch unter den Laien, namentlich in Italien. Das Konstanzer Konzil trat den Geißelungen entgegen, ohne sie geradezu zu verbieten; doch erhielten sie sich in Thüringen bis zur Reformation, und in den Klöstern waren sie auch später noch gebräuchlich. (S. Flagellanten.)