Geißelungen
kamen zunächst auf als Strafmittel zur Züchtigung von Verbrechern, namentlich auch als kirchliche
Strafe
in den
Klöstern. Als es später in der christl.
Kirche für verdienstlich gehalten wurde, den Leib als den Sitz der
Sünde
möglichst zu kasteien und besonders im Ertragen solcher
Schmerzen Christo und den Märtyrern nachzufolgen,
verbreiteten sich diese Geißelungen
, von manchen Kirchenmännern, wie z. B.
Petrus Damiani (s. d.) empfohlen, aus den
Klöstern auch
unter den Laien, namentlich in
Italien.
[* 2] Das Konstanzer
Konzil trat den Geißelungen
entgegen, ohne sie geradezu zu verbieten; doch erhielten
sie sich in
Thüringen bis zur
Reformation, und in den
Klöstern waren sie auch später noch gebräuchlich.
(S.
Flagellanten.)