Geisel
(lat. Obses), der mit seiner Person für die Erfüllung eines Vertrags Bürgschaft Leistende. Betrifft die Bürgschaft einen Privatvertrag, so heißt der mit seiner Person dafür Einstehende Leibbürge (vgl. Bürgschaft). Geiseln wurden besonders diejenigen genannt, welche in den Kriegen der frühern Zeit, um für die Erfüllung eines Vertrags oder Friedensschlusses mit ihrer Person zu haften, von dem besiegten Teil dem siegenden entweder freiwillig überliefert, oder von dem letztern auch gewaltsam ergriffen und festgehalten zu werden pflegten.
Gewöhnlich wurden dazu vornehme und angesehene Personen ausersehen. Wurde der Friede oder Vertrag von dem die Geiseln stellenden Teil gebrochen, so war gewöhnlich der Tod oder harte Gefangenschaft das Los derselben. Der Gebrauch, Geiseln zu nehmen, reicht bis in das frühste Altertum zurück. In neuerer Zeit wird nur in Notfällen dazu geschritten. Während des deutsch-französischen Kriegs nötigte insbesondere die durch die Franctireursbanden erwachsende Gefahr, heimlich überfallen zu werden, die deutschen Befehlshaber dazu, angesehene Ortsbewohner als Geiseln (ôtages) mit sich fortzunehmen, dieselben auch auf den Lokomotiven fahren zu lassen, um die Bevölkerung von Gefährdung der Eisenbahnzüge abzuhalten. Die Ermordung der Geiseln, namentlich des Pariser Erzbischofs Darboy, war die schrecklichste That der Pariser Kommune von 1871.