Geisel
(lat. Obses), der mit seiner
Person für die Erfüllung eines
Vertrags
Bürgschaft Leistende. Betrifft die
Bürgschaft
einen Privatvertrag, so heißt der mit seiner
Person dafür Einstehende
Leibbürge (vgl.
Bürgschaft). Geiseln
wurden
besonders diejenigen genannt, welche in den
Kriegen der frühern Zeit, um für die Erfüllung eines
Vertrags oder
Friedensschlusses
mit ihrer
Person zu haften, von dem besiegten Teil dem siegenden entweder freiwillig überliefert, oder von dem letztern auch
gewaltsam ergriffen und festgehalten zu werden pflegten.
Gewöhnlich wurden dazu vornehme und angesehene
Personen ausersehen. Wurde der
Friede oder
Vertrag von dem
die Geiseln
stellenden Teil gebrochen, so war gewöhnlich der
Tod oder harte Gefangenschaft das
Los derselben. Der
Gebrauch,
Geiseln
zu nehmen, reicht bis in das frühste
Altertum zurück. In neuerer Zeit wird nur in Notfällen dazu geschritten. Während
des deutsch-französischen
Kriegs nötigte insbesondere die durch die Franctireursbanden erwachsende
Gefahr,
heimlich überfallen zu werden, die deutschen Befehlshaber dazu, angesehene Ortsbewohner als Geiseln
(ôtages) mit sich fortzunehmen,
dieselben auch auf den
Lokomotiven fahren zu lassen, um die
Bevölkerung
[* 2] von Gefährdung der Eisenbahnzüge abzuhalten. Die
Ermordung der Geiseln
, namentlich des
Pariser
Erzbischofs
Darboy, war die schrecklichste That der
Pariser
Kommune von 1871.