Gehorsam
(Obedientia), die Unterwerfung eines Willens unter einen andern;
unterscheidet sich von Folgsamkeit (s. d.) dadurch, daß letztere das Gebotene freiwillig, ersterer dasselbe auch wider Willen thut.
Thätiger und
leidender Gehorsam
(O. activa et passiva), in der altprotest.
Dogmatik Bezeichnung der beiden Stücke des Werkes Christi: die stellvertretende Gesetzeserfüllung und das stellvertretende Erleiden der Strafe an unser Statt. S. Versöhnung.