Geheimnis
,
jede Kenntnis, die man aus irgend einem Grunde verborgen halten will, besonders eine solche, die auf einen bestimmten Kreis [* 2] von Wissenden beschränkt bleiben soll, sodaß die Mitteilung an einen andern nur durch eine Pflichtverletzung möglich ist.
Besonders wichtig sind das
Amts-,
Beicht- und
Briefgeheimnis. (s. diese
Artikel.) Öffentliches
Geheimnis
ist eine Kenntnis, die zwar allgemein verbreitet ist, zu der aber aus irgend welchen
Gründen niemand sich öffentlich
bekennen mag. (E. auch
Geheimhaltung.)