ein Zaun, besonders ein lebendiger Hag;
dann ein mit einem solchen umschlossener Raum;
ein Jagdrevier, auf welchem
einzelne Wildarten nur in geringer Anzahl oder gar nicht getötet, sondern vielmehr durch Fütterung etc.
erhalten und gepflegt werden;
ein mit jungem Holz bewachsener Bezirk, wo kein Vieh weiden darf, damit die jungen Pflanzen nicht
beschädigt werden, wird gewöhnlich mit an Stangen befestigten Strohwischen (Hegewischen) bezeichnet.
eine durch einen Zaun, Hag, geschützte Fläche. Im weitern Sinne versteht man im Forst- und Jagdwesen unter Gehege überhaupt
einen besonders geschützten, wenn auch nicht umzäunten Raum;
im Jagdwesen ein Jagdrevier, das geschont,
für einzelne Wildarten vorzugsweise pfleglich behandelt wird, durch Fütterung des Wildes, geringen Abschuß u. s. w.;
im
Forstwesen eine mit jungem Holze bestandene Fläche, seit alter Zeit deshalb Gehege genannt, weil dieselbe auch dort, wo Waldweide
besteht, nicht vom Vieh betreten werden darf;
man kennzeichnete solche Flächen gewöhnlich durch «Hegewische»,
d. h. an Stangen befestigte Strohwische.