ein
Zaun, besonders ein lebendiger
Hag;
dann ein mit einem solchen umschlossener
Raum;
ein Jagdrevier, auf welchem
einzelne Wildarten nur in geringer Anzahl oder gar nicht getötet, sondern vielmehr durch
Fütterung etc.
erhalten und gepflegt werden;
ein mit jungem
Holz
[* 3] bewachsener
Bezirk, wo kein Vieh weiden darf, damit die jungen
Pflanzen nicht
beschädigt werden, wird gewöhnlich mit an
Stangen befestigten Strohwischen
(Hegewischen) bezeichnet.
eine durch einen Zaun, Hag, geschützte Fläche. Im weitern Sinne versteht man im Forst- und Jagdwesen unter Gehege
überhaupt
einen besonders geschützten, wenn auch nicht umzäunten Raum;
im Jagdwesen ein Jagdrevier, das geschont,
für einzelne Wildarten vorzugsweise pfleglich behandelt wird, durch Fütterung des Wildes, geringen Abschuß u. s. w.;
im
Forstwesen eine mit jungem Holze bestandene Fläche, seit alter Zeit deshalb Gehege
genannt, weil dieselbe auch dort, wo Waldweide
besteht, nicht vom Vieh betreten werden darf;
man kennzeichnete solche Flächen gewöhnlich durch «Hegewische»,
d. h. an Stangen befestigte Strohwische.