Gegenmittel
(Gegengift, Antidotum), Bezeichnung solcher Stoffe, welche, in unmittelbare Berührung mit den Giften gebracht, diese chemisch umsetzen und unwirksam machen.
In der Mehrzahl der Fälle geschieht dies dadurch, daß Gift und Gegengift in Wasser und in Magen- und Darmflüssigkeiten unlösliche Verbindungen eingehen, seltener dadurch, daß das Gift durch das Gegengift in unschädliche Zersetzungsprodukte zerspalten wird. Zu der erstern Kategorie gehören Eisenhydroxyd und Magnesiahydrat gegen arsenige Säure, zur zweiten Glaubersalz gegen Bleizucker, wobei unschädliches schwefelsaures Bleioxyd gebildet wird (vgl. Gift).