Gegenbuch
,
im Bergwesen ein öffentliches Urkundenbuch, welches über die Besitzverhältnisse der Gewerkschaften und sonstigen Bergwerkseigentümer amtliche Auskunft gibt;
im Geschäftsleben ein zur fortlaufenden Kontrolle einer Kasse neben dem Hauptbuch zu führendes Journal oder sonstiges Geschäftsbuch.