Gefolge
(Gefolgschaft,
Comitatus), mehrere
Personen, die einem regierenden
Fürsten, auch hohen
Zivil- und
Militärbeamten
zur
Begleitung und Bedienung beigegeben sind; bei den alten
Germanen eine
Verbindung kampflustiger
Jugend, die sich zu
Streifzügen
und sonstigen kriegerischen
Unternehmungen, wobei ein allgemeines
Aufgebot nicht stattfand, um einen frei
gewählten
Führer, gewöhnlich einen
Fürsten, scharte und sich demselben gegen Gewährung von Unterhalt zur
Treue verpflichtete.
Dergleichen Gefolgschaften finden sich späterhin besonders bei den
Franken, bei denen die Gefolgsleute (antrustiones) im
Frieden eine Art Hofstaat, im
Krieg aber die bewaffnete Umgebung des
Königs bildeten. Die Verteilung von
Ländereien seitens der
Fürsten an ihr Gefolge
legte den Ursprung zum
Lehnswesen. Zufolge der neuern Forschungen von
Deloche (»La
trustis et l'antrustion royal sous les deux premières races«, Par. 1873) bezeichnete nach
dem
Salischen
Gesetz und nach den
Formeln Markulfs trustis das königliche Gefolge
und nach einem
Dekret von
Chlotar
zugleich eine Art Gendarmerie, da die antrustiones verpflichtet waren, jedem, der mit einem
Verbrechen bedroht war,
Hilfe zu
leisten. Seit dem 8. Jahrh. durften auch Großgrundbesitzer ein um sich sammeln, welches aus
Vasallen (vassi) bestand, die sich gegen Unterhalt zu allen einem
Freien anstehenden Dienstleistungen verpflichteten,
eine Einrichtung, welche in der Folgezeit zu der
Ausbildung des
Lehnswesens (s. d.) wesentlich mit beitrug.