Geflügel.
Wie hinsichtlich der Eier (s. d.), so hat sich auch für G. aller Art in den letzten ¶
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Jahrzehnten aus dem früheren Lokal- und Klein- ein lebhafter Welt- und Großhandel entwickelt, welcher dem Stadtbewohner
das beliebte G. zu annehmbaren Preisen liefert und dem Landmann bis in die entferntesten Gegenden hinein lohnenden Erwerb
für seine früher ganz vernachlässigte, weil unrentable, Geflügel
zucht sichert. In geringerem Grade wird G. aus besondren
Zucht- und Brutanstalten in oder bei großen Städten zum Markt gebracht; trotz des sicheren Absatzes in der Nähe und billiger
Futtermaterialien (Abfälle etc.) können diese nicht in der Rentabilität mit den Landwirten konkurrieren,
welche im Groß- wie im Kleinbetrieb alle Bedingungen zu lohnender Zucht haben. Am hervorragendsten in bezug auf
die Produkte der Geflügel
zucht ist Frankreich, welches für diese gewaltige Summen aus dem Ausland bezieht; berühmt sind
die Mastanstalten, für Poularden und Kapaunen besonders Mons, Toulouse, Berlezieux, la Bleche.
Für Gänse, zu Leberpasteten und direktem Verkauf, sind Toulouse und die obere Garonne, für Enten Toulouse und die Normandie
die Hauptbezugsorte. Mit Enten betreiben die holländischen Bauern einen lebhaften Handel nach England,
Gänse bezieht Holland in ganzen Heerden aus Westfalen, da dort die Hausgans nicht gedeiht. Berühmt für diese ist Pommern
(Gänsebrüste), Frankfurt a. M., Mainz etc., für Enten Franken
und für alles Geflügel
Bayern überhaupt, ferner Baden, Thüringen, Württemberg, Hessen, die Rheinprovinz,
während, außer den Hamburger Landen und Schlesien, im Norden mit vorwiegendem Großgrundbesitz weniger Wert auf die Geflügel
zucht
gelegt wird.
Zahlreiche Gänse werden aus Polen bezogen, Truthühner aus größeren Gütern. Der Handel mit G. aller Art wird meist durch Aufkauf im Kleinen oder auf den Märkten der Kleinstädte vermittelt, für unternehmende Kaufleute ist es aber der Mühe wert, direkt mit Gutsbesitzern in Verbindung zu treten und Akkorde über Lieferungen zu schließen. Nur diese können auch im Winter Waren liefern, da sie dem G. warme Stallungen und reiches Futter sichern können. Statistisches über G. gibt es nicht in genügender Weise. - Zoll: Lebendes G. ist zollfrei, getötetes aller Art, auch zerlegt, sowie frisch zubereitetes gem. Tarif im Anh. Nr. 25 g 1, farciertes oder in hermetisch verschlossenen Büchsen eingehendes, auch Pasteten Nr. 25 p 1.