Gefälle
(Gefäll),
Neigung der Oberfläche eines fließenden Gewässers
(Bach,
Fluß,
Strom) oder eines Verkehrswegs
(Chaussee,
Eisenbahn). Man findet es, indem man den Höhenunterschied zweier
Punkte und ihre
Entfernung
mißt und dann bestimmt,
wieviel dieser Höhenunterschied auf je 100 oder 1000 m beträgt. Sehr wichtig ist der
Grad des Gefälles
für fließende Gewässer, insofern die
Geschwindigkeit die
Größe der
Kraft
[* 2] des Gewässers zum
Treiben von Mühlwerken u. dgl.
bedingt, eine Vergrößerung der
Geschwindigkeit aber durch
Vermehrung des Gefälles
und diese durch die
Abkürzung des Wegs,
den das
Wasser von einem
Ort zum andern zu machen hat, erreicht wird. Aus dem Gefälle
und der Anzahl Kubikmeter
Wasser, welche in einer
Sekunde abfließen, läßt sich die disponible Betriebskraft ermitteln. Man drückt dieselbe durch
Multiplikation des
Gewichts der in einer
Sekunde abfließenden Wassermenge mit der
Höhe des Gefälles
in
Meterkilogrammen aus.
Am stärksten ist das Gefälle
eines
Flusses im allgemeinen in seinem obersten, am geringsten in seinem untern
Lauf. - Im Mühlenwesen ist Archengefälle
das Gefälle, welches bei einer
Mühle dem Wasserzufluß unmittelbar vor dem
Wasserrad
[* 3] gegeben wird. -
Beim
Bergbau
[* 4] die durch den Bergbaubetrieb gewonnenen Fossilien, welche, der
Aufbereitung unterworfen,
Poch- oder
Waschwerksgefälle
genannt werden; beim österreichischen Salzbergbau die salzhaltigen
Abfälle, welche
bei Gewinnung des
Steinsalzes in kleinen
Stücken erfolgen und, wenn rein, als
Minutien in den
Handel gehen, wenn unrein, ausgelaugt
werden (Gefällsverätzung), worauf man die Salzlauge auf
Kochsalz versiedet.