Gefäßnerven
oder
Vasomotorische Nerven, diejenigen
Nerven,
[* 2] welche der Blutverteilung in den einzelnen Gefäßprovinzen
des Körpers vorstehen; sie stammen aus dem
Sympathischen
Nervensystem, kommen mit Ausnahme der
Haargefäße allen
Gefäßen,
vorzugsweise aber den
Arterien, zu und verlaufen im allgemeinen als weitmaschige, das Gefäßrohr umspannende Geflechte mit
den größern
Gefäßen, in deren glatten
Muskelfasern sie endigen.
Ihre Erregung, die von einem besondern
Centrum im verlängerten
Mark (s.
Gehirn)
[* 3] sowie durch psychische
Affekte reguliert wird, verursacht Verengerung der
Arterien,
somit örtliche Blutleere,
Blässe und Kühle des betreffenden Körperteils, wogegen die
Lähmung der
Vasomotorischen Nerven
Erschlaffung der Gefäßmuskulatur, Erweiterung des Gefäßrohrs und damit vermehrte Blutzufuhr mit Rötung,
Schwellung und erhöhter Wärmebildung der betreffenden Gefäßprovinz zur Folge hat. Ausschließlich auf der Thätigkeit
der Gefäßnerven
beruht der wunderbare und augenblicklich eintretende Einfluß, den gewisse psychische
Affekte auf die Cirkulation
der äußern
Haut,
[* 4] namentlich des
Gesichts, ausüben, wie die Schamröte, das plötzliche
Erblassen bei
Angst, Schreck,
Furcht
u. dgl. (S.
Erröten.)