Geer
af
Finspång (spr. -pong),
Louis
Gerhard,
Freiherr von, schwed.
Minister, geb. zu
Finspång unweit
Norrköping,
stammt aus einer brabantischen
Familie, von welcher im 17. Jahrh.
Ludwig Geer af Finspång
(1587-1652) nach
Schweden
[* 2] auswanderte, dort
große
Güter erwarb, den König
Gustav
Adolf finanziell sehr unterstützte und 1641 in den Adelstand erhoben wurde. Die
Familie
teilte sich in die gräfliche von Leufsta, in die freiherrlichen von Leufsta,
Finspång und Terwik
(Finnland) und in die adlige
de Geer.
Geer af Finspång
studierte
in
Upsala,
[* 3] machte das
Kanzlei- und Hofgerichtsexamen und veröffentlichte einige
Aufsätze ästhetischen
Inhalts und
Novellen: »Hjertklapp eingen
pa Dalwik« (Stockh. 1841) und
»Carl den Folstes page« (das. 1845). Er arbeitete darauf
in verschiedenen Amtskollegien und während der
Reichstage in der
Kanzlei des Ritterhauses, erhielt 1845 die erste feste
Anstellung
als
Kopist in der
Justiz-Staatsexpedition, ward Vorsteher eines Gerichtssprengels in
Schonen, darauf verordnetes
Mitglied der Gefängnisbehörde, sodann der
Hofgerichte zu
Stockholm
[* 4] und
Christianstad und 1849
Assessor an dem letztern. 1856 nach
Stockholm berufen, wurde Geer af Finspång
Mitglied des
Gesetz- und Konstitutionsausschusses sowie Staatsrevisor und übernahm das
Justizministerium. In dieser
Stellung erwarb er sich ein unleugbares
Verdienst um
Regierung und
Volk durch
Einführung der neuen Reichstagsordnung mit zwei
Kammern durch Volkswahl, welche 1866 zum
Grundgesetz erhoben wurde. Am nahm
Geer af Finspång
zugleich mit den
Ministern des
Kultus und der
Finanzen seine Entlassung, trat aber 1875 von neuem als
Minister der
Justiz an
die
Spitze des
Kabinetts und legte erst 1880, als er sich über die
Heeres- und Steuerreform mit der Bauernpartei
im
Reichstag
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nicht vereinigen konnte, seine Ämter nieder. Seit 1862 ist er Mitglied der schwedischen Akademie der Wissenschaften und seit 1881 Kanzler der schwedischen Universitäten.