Gedankenvo
rbehalt,
s. v. w. Reservatio mentalis oder Mentalrestriktion, s. Eid.
Gedankenvorbehalt
54 Wörter, 428 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Gedankenvorbehalt,
s. v. w. Reservatio mentalis oder Mentalrestriktion, s. Eid.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Gedankenvorbehalt
(lat. reservatio mentalis) bedeutet in der Rechtssprache einen innerlichem Vorbehalt, welchen ein Schwörender mit Bezug auf das Beschworene macht.
Häufigen Anlaß zu derartigem Gedankenvo
rbehalt geben Eidesnormen von
zweideutigem Sinne.
Dem Gedankenvo
rbehalt wird daher vor allem durch klare und präcise Fassung der Eide vorgebeugt. (S. Mentalreservation.)
mentalis (lat., Mentalreservation, Mentalrestriktion), ein bei einer Eidesleistung stillschweigend beigefügter Zusatz, durch welchen der Schwörende sein Gewissen wahren will;
ist rechtlich unwirksam. Vgl. Eid, S. 365.