Gedächtnis
übungen,
Memorierübungen,
Übungen, deren Zweck ist, Wörter,
Sätze und größere Redeabschnitte durch
öftere Wiederholungen so dem Gedächtnisse
einzuprägen, daß sie jederzeit wieder ins
Bewußtsein gebracht
(reproduziert) werden können. Dies
Auswendiglernen galt früher als Hauptaufgabe des Unterrichts. Man meinte: wer viel lernen
soll, muß ein starkes
Gedächtnis haben, und dazu gelangt man durch viele mechan.
Übung. Darum ließ man vieles, was nicht
gerade mit dem Unterricht zusammenhing, bloß zum Zwecke der
Übung lernen;
auf das Verständnis kam es dabei meist wenig an;
die mechan. ¶
mehr
Einprägung war die Hauptsache. Gegen dieses Verfahren erhob sich im 17. Jahrh. eine Reaktion. Ratke Ratichius, gest.
1635) stellte den Grundsatz auf: «Nichts soll auswendig gelernt werden; es ist
ein Zwang der Natur, man thut dem Verstand Gewalt an.» Comenius (gest. 1670) wollte, «daß der Schüler nichts lerne, was er
nicht begriffen habe». Ebenso erklärte sich Rousseau entschieden gegen dieses Auswendiglernen, und eine ähnliche Stellung
nahmen Basedow und die Philanthropisten ein. In neuerer Zeit hat sich die Anschauung durchgebildet, daß besser ein Mittelweg
einzuschlagen und daß auch die Stärkung des Gedächtnisses
als eine hochwichtige Aufgabe des Unterrichts zu betrachten sei.
Dazu bietet jeder Gegenstand reichlichen Stoff. Was zum Verständnis gebracht ist, soll auch befestigt werden; doch nicht
bloß in einer Form, sondern es soll durch vielfache Verknüpfungen mit den übrigen geistigen Elementen zum vollständigen
Eigentume des Geistes gemacht werden. Es macht sich daher das Bestreben geltend, die schriftlichen, namentlich stenographischen
Notizen der Schüler im Unterricht einzuschränken und durch geeignete Gedächtnis
übungen zu ersetzen. Aber auch der wörtlichen
Einprägung solcher Stoffe, die durch Inhalt und Form wertvoll sind, z. B. Sprüche, Sentenzen, klassische Dichtungen, ist ihr
Recht zuzugestehen. Diese müssen aber planmäßig, im Anschluß an den übrigen Unterricht, ausgewählt, auf das rechte
Maß beschränkt werden und vor dem Lernen zum Verständnis gebracht sein. Auswendiglernen bloß zum Zwecke
der Gedächtnis
übung ohne Rücksichtnahme auf den übrigen Unterricht und ohne daß vorher ein klares Verständnis herbeigeführt
ist, ist jedenfalls zu verwerfen.