Gebrechen
,
Fehler oder Mängel des Körpers, wodurch dessen Kraft [* 2] und Gewandtheit vermindert und der Mensch in gewissem Grad zu Geschäftsverrichtungen untüchtig wird;
im Rechtswesen jedes körperliche Übel, insofern es auf die Handlungsunfähigkeit einer Person von Einfluß ist.