Gauner
,
Bezeichnung einer
Klasse von
Menschen, welche
Betrug und
Diebstahl gewerbsmäßig nach bestimmten Prinzipien und
Regeln, unter Anwendung eines besondern Sprachidioms (s.
Kochemer-Loschen ^[richtig:
Kochemer Loschen]) und geheimer Erkennungszeichen
sowie in mehr oder minder regelmäßig organisierter
Verbindung und
Wechselwirkung betreiben. Die
Spuren organisierter und gewerbsmäßig
betriebener Dieberei und Gaunerei
reichen in den einzelnen deutschen
Ländern wie anderwärts weit zurück. Im
Lauf des 17. Jahrh.
suchte man dem Übel durch strenge
Gesetze abzuhelfen. Nach württembergischen
Gesetzen vom Anfang des 18. Jahrh.
sollten Gauner
»sine strepitu
¶
mehr
judicii und nur auf einiges vorläufiges Examen zum Rad kondemniert, Weibern und Kindern aber der Strang anjudiziert werden«.
Bei der damaligen Zersplitterung des Reichs in eine Menge kleiner Territorien und bei dem Mangel durchgreifender polizeilicher
Maßregeln, besonders auf dem flachen Land, wurde indessen damit wenig ausgerichtet, wie denn am Schluß
des vorigen Jahrhunderts allein in Schwaben 2000 eigentliche Gauner
ihr Wesen getrieben haben sollen. In dem ersten Jahrzehnt des 19. Jahrh.
steigerte sich während der Kriegsnöte, namentlich in den Grenzländern an den Rheinufern, das Übel zu einer unerträglichen
Höhe.
Die Gauner
bildeten nicht geschlossene Banden, sondern pflegten sich nur gelegentlich zu gemeinsam auszuführenden
Streichen zu vereinigen und sich, mochte der Anschlag gelungen sein oder nicht, alsbald wieder nach allen Seiten zu zerstreuen.
Eine neuere Bezeichnung für eine Art der Gauner
ist Bauernfänger; man versteht darunter solche, welche unerfahrene
Menschen zum Glücksspiel verleiten und dabei betrügen.
Vgl. Avé-Lallemant, Das deutsche Gaunertum
in
seiner sozialpolitischen, litterarischen und linguistischen Ausbildung (Leipz. 1858-62, 4 Bde.).