Gastrotomie
(griech.), s. v. w.
Bauchschnitt. Im engern
Sinne nennt man Gastrotomie
diejenige
Operation, wo man an den
Bauchschnitt
die
Eröffnung des
Magens anschließt, um fremde
Körper von größerm
Umfang aus dem
Magen
[* 2] zu entfernen, oder um
Geschwülste,
welche der innerlichen Behandlung nicht weichen, durch direkten operativen
Eingriff zu beseitigen. Die
erstgenannte
Indikation hatte bereits in frühern
Jahren einzelne Operateure bestimmt, die
Eröffnung des
Magens wegen verschluckter
großer Gegenstände, wie
Messer,
[* 3]
Gabeln etc., vorzunehmen, jedoch meist mit ungünstigem
Ausgang, und erst in neuester Zeit,
unter dem
Schutz der strengsten Antisepsis,
hat man vielfach nach dem Vorgang von
Billroth versucht, krebsige
Geschwülste, besonders in der Pylorusgegend des
Magens, sobald dieselben noch nicht zu großen
Umfang gewonnen, operativ zu
entfernen. Die
Operation ist zwar in mehreren
Fällen durchaus gelungen und die Kranken damit dem sichern
Tod entrissen worden;
indessen bleibt die
Operation wegen der schwierigen Lageverhältnisse des
Magens und der mannigfachen
Gefahren,
welche die
Eröffnung dieses
Organs bedingt, vorläufig ein operatives Kunststück, an welches nur Operateure ersten
Ranges
mit Aussicht auf Erfolg herangehen können.