Gasthaus
(Gasthof), Haus, dessen Inhaber (Gastwirt) gegen Bezahlung Speise, Trank etc. verabreicht und Herberge gibt, im engern Sinn ein Etablissement, mit dessen Besitz das Recht, Fremde über Nacht zu beherbergen (Gastgerechtigkeit), verbunden ist, im Gegensatz zu Speise- und Kaffeehäusern, Schenken (Krügen, Kneipen). Die Zahl der Gasthäuser eines Ortes oder Bezirks war früher meist festgesetzt, so daß dieselbe ohne Zustimmung der Berechtigten nicht vermehrt, wohl aber die Gastgerechtigkeit von einem Haus in ein andres verlegt oder verkauft werden konnte (vgl. Gastwirt).
Gegenwärtig hängt die Befugnis, Gastwirtschaft zu betreiben, von obrigkeitlicher Konzession ab. Eigentliche Gasthäuser zur Aufnahme und Verpflegung Fremder gab es im Altertum nicht; der Reisende durfte dafür das Recht der Gastfreundschaft (s. d.) in Anspruch nehmen. Anstalten indes, welche mit unsern Wirtshäusern in mancher Hinsicht verglichen werden können, finden sich in Griechenland, [* 2] besonders in Athen [* 3] und Sparta, schon ziemlich früh: es waren dies die Leschen, Erholungsorte, wo man zum Plaudern und Schwatzen sich zusammenfand und auch wohl übernachtete.
Dergleichen Lokale wurden jedoch meist nur von Müßiggängern aufgesucht. Etwas später entstanden in größern Städten die Pandokeen, d. h. Allherbergen, in welchen wohl auch angesehenere Fremde im Notfall, wenn sie nicht in gastfreundschaftlicher Verbindung mit Einwohnern des Ortes standen, ein Unterkommen suchten, obgleich in dergleichen Häusern nicht einmal für die notwendigsten Bedürfnisse der Einkehrenden, geschweige denn für ihre Bequemlichkeit gesorgt war.
Bei den Römern fanden sich ähnliche Einrichtungen, auch hier führte das Bedürfnis zur Errichtung öffentlicher Herbergen für Reisende (deversoria), die als besser eingerichtete und von distinguiertern Personen benutzte Anstalten sich von den für die niedern Klassen bestimmten Schenkhäusern (cauponae und tabernae) und Garküchen (popinae) unterschieden. Auch die Sitte, solchen Häusern besondere Namen und Schilder zu geben, läßt sich weit in das Altertum zurück verfolgen. Im Mittelalter mußte die Gastlichkeit der Burgen [* 4] und Klöster häufig genug für die Mangelhaftigkeit der Gasthäuser eintreten, und noch in der Mitte des 16. Jahrh. weiß Erasmus von Rotterdam [* 5] nur Unrühmliches von deutschen Gasthäusern zu melden.
»Hotels« im heutigen
Sinn entstanden in der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. zuerst in
Paris
[* 6] und fanden bald in andern
Ländern,
in
Deutschland
[* 7] vielfach unter dem
Namen
»Hof«,
[* 8]
Nachahmung. Der Eisenbahnverkehr hat auch das Hotelwesen außerordentlich
gehoben, die amerikanischen Riesenhotels bürgerten sich in
London,
[* 9]
Paris und
Berlin
[* 10] ein, und es bildete sich für die
Hotels
ersten
Ranges ein gewisses internationales Gepräge aus. Die
Gastwirte bildeten zur Wahrung ihrer
Interessen
Vereine und gaben
Fachzeitschriften heraus, wie auch die
Kellner sich zu gemeinsamer Thätigkeit vereinigten. In
Holland
und
Ostfriesland versteht man unter Gasthaus
(holländ. gasthuis) ein
Hospital.
Vgl. Michel und Fournier, Histoire des hôtelleries (Par. 1859);
Guyer, Das Hotelwesen der Gegenwart (2. Aufl., Zürich [* 11] 1885);
Stab, [* 12] Das Hotel, seine Verwaltung und Bedienung (Halle [* 13] 1876).