Gas
Wärmeeffekt - Wärmelei

* 2
Wärme. (über die sprachliche
Ableitung s.
Gaze), Bezeichnung desjenigen
Aggregatzustands (s. d.) der Körper, in dem die
einzelnen
Moleküle sich gegenseitig nicht anziehen, keine Kohäsion besitzen, sondern im Gegenteil Expansion
(s. d.) zeigen. Manchen Körpern ist dieser
Aggregatzustand unter gewöhnlichen Verhältnissen, unter gewöhnlicher
Temperatur
und Druck eigentümlich, weshalb man solche auch als eigentliche Gas
bezeichnet, während andere Körper der Zufuhr
von Wärme
[* 2] bedürfen, um aus dem festen in den flüssigen und aus dem flüssigen in den gas
förmigen
Zustand überzugehen.
Solche aus Flüssigkeiten durch Zufuhr von Wärme entwickelten Gas
bezeichnet man gewöhnlich als
Dampf
[* 3] (s. d.). Ebenso aber
wie alle
Dämpfe durch Wärmeentziehung und Druck sich wieder in Flüssigkeiten verwandeln lassen, so kann man auch, nach
den Entdeckungen von Faraday, Pictet und
Cailletet, alle Gas
zu Flüssigkeiten verdichten. (S. Koercibel.)
Der Wasserdampf ist das Gas
einer bei +100° C. siedenden Flüssigkeit, die Luft ist das Gas oder der
Dampf einer bei etwa -200° C.
siedenden Flüssigkeit.
Die Gesetze des
Gleichgewichts und der
Bewegung der Gas
lehren die
Aerostatik (s. d.) und
die
Aerodynamik (s. d.). Die innere
Beschaffenheit der Gas
lehrt die
Kinetische Gastheorie (s. d.). Die
Beziehungen zwischen dem
Volumen eines
Gas
einerseits und dem Druck, resp. der
Temperatur andererseits werden durch das
Boylesche Gesetz (s. d.) und das
Gay-Lussacsche Gesetz
(s. d.) dargestellt. In rechtlicher
Beziehung kann sich ein Gas
wie ein fester oder tropfbarflüssiger Körper im Eigentum
und im Gewahrsam eines
Menschen befinden und daher Gegenstand eines Diebstahls sein. Andererseits ist
wegen Gas
, welches ein Grundeigentümer, z.B. ein Fabrikant, von seinem Grundstück in erheblicher und die Nachbarn
benachteiligender Menge über die Nachbargrundstücke ausströmen läßt, Klage auf Unterlassung und
Schadenersatz zulässig.